Kryptorecht ABC

Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.

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Token

Ein Token bezeichnet einen virtuellen Wertgegenstand auf einer vorhandenen Blockchain oder aber einem bestehenden Protokoll. Im Gegensatz zu einem Coin nutzt ein Token eine bereits bestehende Blockchain. Token werden in der Regel durch das Mining oder Minting erschaffen. Sprachlich kann sich der Entstehungsprozess so auswirken, dass Erstere auch als Coins, Letztere als Token bezeichnet werden. Aus technischer Sicht sind beide aber nichts anderes als einem spezifischen Konto zugeordnete Werte in einer Datenbank. Beim Mining sollte der Entstehungsprozess automatisiert nach zuvor festgelegten Regeln ablaufen, während Token beim Minting nach Belieben manuell erstellt werden können.

Diejenigen Token, die ein bestehendes Netzwerk (zB die Ethereum-Blockchain) als Plattform nutzen, werden auch als Alternative Coins bezeichnet. Man unterscheidet dabei drei Ebenen: Auf der ersten Ebene befindet sich das Internet. Hierauf baut die zweite Ebene auf: Dort, also auf der zweiten Ebene liegt dann das dezentrale Netzwerk, beispielsweise also das Ethereum-Netzwerk. Auf diesem Netzwerk werden verschiedene Applikationen in dritter Ebene erledigt. Es handelt sich dabei um die Smart Contracts. Coins, die per Mining entstanden sind, gehören der zweiten Ebene an. Die Token sind der dritten Ebene zuzuordnen.

Es gibt verschieden "Arten" von Token:

Currency Token sind die bekanntesten Token.

Utility Token und Equity Token sind zwar weniger bekannt, aber im Gesellschafts­recht nicht wegzudenken. Sie entstehen im DAO. Sie verkörpern Stimmrechte an einer Gemeinschaft.

Asset-backed Token und Security Token schließen die hier dargestellten Token ab.