Kryptorecht ABC
Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.
Non-fungible Token (NFT)
Die Abkürzung NFT steht für Non-fungible Token – also nicht austauschbarer Token. Jeder Token ist ein digitales Einzelstück. NFTs werden größtenteils als digitales Echtheitszertifikat für ein entsprechendes Bezugsobjekt verwendet. Den größten Anwendungsbereich erfahren NFTs im digitalen Kunst- und Sammlerbereich.