Kryptorecht ABC

Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.

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Niederlegung

Niederlegung

bedeutet, dass der Emittent vor der Eintragung des elektronischen Wertpapiers in einem elektronischen Wertpapierregister die Emissionsbedingungen bei der registerführenden Stelle als beständiges elektronisches Dokument jedermann zur beliebig wiederholbaren unmittelbaren Kenntnisnahme zugänglich zu machen. Der Zugang zu den niedergelegten Emissionsbedingungen kann in bestimmten Fällen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung beschränkt werden.

Ein Kryptowertpapier ist ein elektronisches Wertpapier, welches in ein Kryptowertpapierregister eingetragen wird.