Kryptorecht ABC

Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.

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Kryptowerte und Kryptowertpapiere

Kryptowertpapiere werden den elektronischen Wertpapieren zugeordnet. Damit steht fest: Kryptowertpapiere werden also gerade nicht den Kryptowerten zuzuordnen. Kryptowerten sind gemäß § 1 Abs. XI S. 4  KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlich oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischen Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Kryptowerte sind ein eigener Finanzinstrumente-Tatbestand. Die elektronischen Wertpapiere können vielmehr als Bindeglied von Kryptowerten und Kryptowertpapieren angesehen werden.