Kryptorecht ABC
Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.
Initial Coin Offerings (ICO) Anwalt
Ein ICO Initial Coin Offering bedeutet im Kern die Unternehmensfinanzierung unter Verzicht auf Intermediäre wie namentlich Banken und Börsen. Es wird kein "echtes Geld" zur Finanzierung herangezogen. Vielmehr wird die Kapitalbeschaffung durch das Emittieren von Token durch ein Unternehmen und Erwerb direkt durch den Investor vollzogen. Der Finanzierungsfunktion kann ein ICO gerecht werden, indem ein Investor für reales Geld einen virtuellen Gegenwert in Form eines Token erhält.
Nicht selten ist aber kein "reales Geld" vorhanden, sondern eben nur die entsprechenden Token, die herausgegeben werden.
Dabei ist zu beachten, dass es kein standardisiertes Vorgehen im Falle eines ICO gibt. Deshalb kann auch hier nur die Rede von einem "Regelfall" sein, der uns bekannt ist, der aber eben nicht dem Standard entspricht, da es keinen Standard gibt.
Regelmäßig wird das zu finanzierende Unternehmen oder das "Projekt" in einem sogenannten „Whitepaper“ vorgestellt. Das Whitepaper wird oft im Internet auf eine „Funding-Page“ gestellt. Es enthält die Details der Finanzierung. Darin werden auch die Unternehmenszwecke, Ziele und weitere Aufstellung des Unternehmens bzw. des entsprechend zu finanzierenden Projekts vorgestellt.
Das „Term-Sheet“ stellt daneben die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen dar.
In diesem Term Sheet werden die rechtlichen Belange der Token erklärt. Welche Rechte an welchem Token welcher Investor haben soll.
Die Token dienen als Sicherheit für den Investor.
Für den ICO bedarf es nur eines Emittenten und eines Invetors. Eine Plattform ist (zunächst) nicht erforderlich.