Kryptorecht ABC

Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.

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DAO („Decentralized Autonomous Organisation“)

Eine DAO ist eine Dezentrale Autonome Organisation. Vereinfacht ausgedrückt stellt eine DAO ein demokratisch geführtes Unternehmen ohne Geschäfts­führer dar. Alle Entscheidungen werden in Gestalt von Vorschlägen und Abstimmungen getroffen. Niemand kann ohne die Zustimmung der Gruppe alleine entscheiden.

Alle Regeln der Organisation werden über einen sog. Smart Contract festgelegt und ausgeführt. Regeln können ausschließlich durch Abstimmung geändert werden. Auch die Verwaltung der Finanzen erfolgt über einen Smart Contract.

Die DAO basiert auf einem Open-Source-Code und ist daher vollkommen transparent.

Grundsätzlich kann jede Person durch Erwerb von (DAO-)Token Mitglied einer DAO werden.