Kryptorecht ABC
Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.
Blockchain
Eine Blockchain ist eine Art digitales Kassenbuch und bezeichnet, wie die Übersetzung aus dem Englischen verrät, eine Verkettung von (Daten-) Blöcken. Es handelt sich um eine dezentrale Technologie zur Speicherung und Übertragung von Informationen quasi eine große Datenbank, die auf sämtliche Netzwerkteilnehmer verteilt wird. Alle Daten werden bei jedem Teilnehmer parallel gespeichert. Der Rechtsanwalt klärt sie hier zu den einzelnen Unterschieden auf.
Hierbei werden zunächst Datensätze zu Blöcken zusammengefasst und kryptografisch verschlüsselt. Die Kette beginnt mit dem sog. Ursprungsblock (Genesisblock). An diesen werden chronologisch neue Blöcke angehängt (verkettet). Jeder Block verfügt über eine bestimmte Prüfsumme (sog. Hash). Die Bildung und Verkettung eines neuen Blocks mit dem vorangegangenen Block setzt voraus, dass ausgehend von der Prüfsumme eines Blocks eine komplizierte kryptographische Rechenaufgabe gelöst wird. Sobald dieser Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, wird der neue Block in der Blockchain abgelegt und mit dem vorangegangenen Block verkettet. Sobald ein Block in der Blockchain abgelegt wurde, lassen sich die Daten des vorangegangenen Blocks nicht mehr abändern.