Kryptorecht ABC

Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.

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BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:  Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Zu ihren Aufgaben gehört es auch zu verhindern, dass das Finanzsystem zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. So sorgt die BaFin zum Beispiel dafür, dass die von ihr beaufsichtigten Unternehmen die geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. In Deutschland dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Die BaFin wacht über dieses Verbot und ist dazu mit weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen ausgestattet. Sie ist auch die Hinweisgeberstelle für diejenigen Hinweisgeber, die eine Verletzung der Aufsichtspflicht der BaFin vermuten. Die BaFin ist zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung als neue Finanzdienstleistung. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 10.06.2021 eine Erlaubnis der BaFin. Mit der Veröffentlichung des Merkblatts 02/2022 (BA), das mit der Überschrift "Hinweise Erlaubnisverfahren Kryptowertpapierregisterführung" auf der Internetseite der BaFin nachzulesen ist, hat die BaFin die Hülle und Fülle der Unklarheiten, die der Gesetzgeber mit der Einführung des eWpG geschaffen hat, Aufklärung gezeigt. Dieses Merknlatt der BaFin wurde den Marktteilnehmern als Leitlinie zugrundegelegt. Denn in diesem Merkblatt sind die Voraussetzungen eindeutig für alle Marktteilnehmer formuliert, wenne s um die Erlaubnis für die Kryptowertpapierregiusterführung geht.