Kryptorecht ABC
Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.
Aufsichtsbehörde
Nach § 11 eWPG überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters nach dem eWPG. Die Aufsichtsbehörde handelt dann also nach aufsichtsrechtlichen Aspekten: Dabei hat sie unterschiedliche Wertpapiergbegriffe der Aufsicht zu unterlegen: Der zivilrechtliche Wertpapierbegriff ist seit dem Inkrafttreten des eWpG einer Wnadlung unterzogen worden. Jetzt tritt neben der Verbriefung des REchts in einer Urkunde die Registrierung in einem elektronischen Wertpapierregister oder im Kryptowertpapierregister.