Kryptorecht ABC
Kryptorechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Kryptorecht-ABC.
Asset-backed Token
Asset-backed Token zeichnen sich dadurch aus, dass ein Token das Eigentum an einem bestimmten Asset bzw. einen Anspruch auf ein bestimmtes Asset widerspiegeln soll. Das wohl prominenteste Beispiel dürfte der venezolanische Petro sein. Ein Petro soll dabei ein Barrel Öl repräsentieren. Aber nicht nur Rohöl, sondern auch Reis, Waffen und Immobilien stellen einen Asste für entsprechende Token dar.
Es werden durch die Asset-backed Token digitale Ansprüche auf einen physischen Vermögenswert abgesichert. Neben Gold, Rohöl, Immobilien, Aktien, Sojabohnen können eben auch alle anderen realen, physischen Vermögenswerte ggfls. auch THC Produkte in Tokenizatin umgewandelt und zu einem Asset-Backed Topken werden. Asset-Backed Token sind also eine Entwicklung, die durch die Blockchain-Technologie ermöglicht wurde. Bitcoin war der erste Token, aber diese Kryptowwährung ist nicht durch einen physischen Vermögenswert gedeckt.
Ein weiteres Beispiel ist der „Digix Gold Token“, bei dem ein Token 1 Gramm Gold repräsentiert, das man sich zum Beispiel per Post zuschicken lassen kann. Asset-backed Token beinhalten regelmäßig also auch Elemente eines Utility Token.
Im Falle einer Emission von einem Asset-Backed- Token sind nicht nur die Vorschriften des eWpG zu beachten, sondern auch uns insbesondere Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Aber auch die sonstigen Rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht sind zu beachten.
Die Rechtsanwälte Zipper & Partner beraten ihre Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht eben auch zu den Asset-backed Token.